Mein Leben
Im Mai 2011 stellte ich eine Anfrage an den "Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" (BStU), da ich davon ausging, dass Unterlagen über mich verwahrt werden. Ich hielt und halte es für richtig, der von mir für die Arbeit eines Bürgermeisters eingeforderten Transparenz auch in diesem Bereich nachzukommen.
In den vergangenen gut 20 Jahren hatte ich keine Einsicht in die zu meiner Person geführten Unterlagen beantragt – nicht, weil ich vergessen und verdrängen wollte, wie einige andere. Ich wurde Mitte der 90er Jahre von dem damals zuständigen Kammergericht Berlin zu früheren Kontakten zur Staatssicherheit zweimal befragt, einmal vor meiner Verbeamtung 1996 und einmal vor meiner Zulassung als Rechtsanwalt 1998. Das Kammergericht musste entscheiden, ob ich trotz der nachfolgend dargestellten und von mir bereits damals offengelegten Tatsachen die „Gewähr biete, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wie es im Juristendeutsch heißt. Es hatte keine Zweifel daran und stimmte der Verbeamtung zu.
Die ganze Geschichte spielte sich im Wesentlichen in Moskau ab, während meines dortigen Studiums der Internationalen Beziehungen von 1981-1986 mit der Spezialisierung „Frankreich“. Dadurch und durch meine politische Überzeugung „pro DDR“ wurde ich interessant für die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, deren Aufgaben die BStU in ihrem Anschreiben an mich wie folgt darstellt:

Meine Akte wurde jedoch nicht „vernichtet“, da die HVA ab 1986 kein Interesse mehr an einer Zusammenarbeit mit mir hatte (warum, werde ich im Folgenden darlegen).
Nach mehreren Semestern Studium kam die HVA 1983 auf mich zu. Nach Abschluss des Studiums sollte ich nicht nur offiziell für den Diplomatischen Dienst der DDR arbeiten, wie es mein Berufswunsch war, sondern die Staatssicherheit wollte, dass ich auch für sie arbeite. Darum wurde ich selbst erst einmal „durchleuchtet“ durch eine „Operativgruppe Moskau“. Es finden sich alleine Berichte von vier IM’s über mich, die von Februar bis November 1983 angefertigt wurden.
Ich willigte ein, für die Hauptverwaltung Aufklärung nach Abschluss des Studiums zu arbeiten; Berichte darüber, wer wann was gesagt hat, wurden von mir nicht verlangt und ich habe solche auch nicht geliefert. Die Kontakte beschränkten sich auf ein Treffen im Semester und dienten erkennbar der Vorbereitung der zukünftigen Arbeit.
1984 habe ich meine damalige Frau geheiratet und ihr vor der Eheschließung von dieser Verpflichtung durch mich berichtet, denn sie hatte nach meiner Überzeugung ein Anrecht darauf, so etwas vorher zu erfahren. Dieses Vorgehen widersprach jedoch den Richtlinien der Hauptverwaltung Aufklärung. Dies liest sich dann so (Schwärzung durch BStU):

Oder auch so:

Meine ganze Akte wurde an die für den Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ, meine Arbeitsstelle ab August 1986) zuständige Hauptabteilung XX übergeben. In der Übergabekartei wurde noch ein zweiter Grund genannt, weshalb eine weitere Zusammenarbeit der HVA mit mir nicht gewünscht war, den ich jetzt erst aus den Akten erfahre: „Ablehnung wegen konspirierte Westkontakte“ (Schwärzung durch BStU).

Hintergrund ist die Tatsache, dass die Tante meiner damaligen Frau, die Schwester ihrer Mutter, in den 50er Jahren nach Westdeutschland flüchtete und immer den Kontakt und die Unterstützung für ihre in Thüringen verbliebene Familie aufrechthielt. Ich habe um diese offiziell unerwünschten Kontakte meiner Frau zu ihrer Tante gewusst, aber hielt es für selbstverständlich, niemandem, auch nicht der Staatssicherheit, hiervon zu „berichten“. Sie hatten also von diesen Kontakten "auf anderen Wegen" erfahren und mein Schweigen als Verschweigen zutreffend gedeutet.
Im Ergebnis durfte ich also nicht im Außenministerium der DDR arbeiten.
Es findet sich dann noch ein Bericht eines IMs über mich vom Januar 1989 während meiner Tätigkeit im Zentralrat der FDJ, bevor im Dezember 1989 die Akte geschlossen und abgelegt wurde. Wer möchte kann sich diese gerne bei mir anschauen und mit mir darüber sprechen.
Was bleibt:
Es bleibt die bereits 1986 gewonnene Erkenntnis, dass meine Bereitschaft zur Zusammenarbeit ein Fehler war, dessen Folgen in erster Linie mich selbst betrafen. Es bleibt die Erkenntnis, dass es richtig ist, trotz aller politischen Überzeugungen in wichtigen Situationen nach eigenen moralischen Vorstellungen zu handeln. Es bleibt aber auch die Erkenntnis, dass man selbst Teil eines Systems war, dessen Handlungen ich in vielen Bereichen aus heutiger Sicht nicht gutheißen kann. Es bleibt zum Schluss die Erkenntnis, dass es wichtig ist, diesen Teil der eigenen Biografie, zu der auch Irrtümer und Fehler gehören, zu akzeptieren und nicht zu verstecken.